Wer übernimmt die Kosten?
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Kassenleistung, d.h. die Kosten für die Behandlung werden in voller Höhe übernommen.
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie beim Vorliegen einer Diagnose von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Anzahl der Therapiesitzungen kann jedoch vom individuellen Tarif abhängig sein. Bitte informieren Sie sich vorab über ihre Vertragskonditionen und fordern Sie die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie an. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gern berate ich Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.
Als Selbstzahler muss die Krankenkasse keine Mitteilung und/oder Information erhalten, das Antragsverfahren entfällt. Es wird ein individueller Behandlungs- und Honorarvertrag vereinbart. Grundlage der Abrechnung ist dabei die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Psychotherapie kann auch im Rahmen der Jugendhilfe durchgeführt werden. Voraussetzung ist die Feststellung eines Therapiebedarfs durch einen der folgenden Fachdienste: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD), Schulpsychologischer Dienst (SchPD) oder Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB).
Anschließend muss eine ambulante Psychotherapie beim Jugendamt als „Eingliederungshilfe“ (nach §35a SGB VIII) oder „Hilfe zur Erziehung“ (nach §27 Abs. 3 SGB VIII) beantragt werden. Liegt eine Bewilligung durch das Jugendamt vor, kann die Therapie dann in meiner Praxis erfolgen.